Neue Führerscheinregelung in Kroatien in Kraft.
Die Beschränkung für die Kategorie ‚B‘ ist von 30 Tonnen (BT) auf eine Längenbegrenzung bis 18m geändert worden.
Diese kundenfreundliche und nun klar zu erkennende Regelung bedeutet, dass nun alle Inhaber des amtlichen Sportbootführerschein Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraße (SBF-See) und Sportküstenschiffer-Schein (SKS),Sportfahrzeuge in Kroatien bis zu einer Gesamtlänge von 18m (Lüa) führen dürfen.
Die Funkscheinregelung (SRC erforderlich) bleibt davon unberührt.
Insbesondere bei der Anmietung von Katamaranen >45 Fuß war dies bisher ein Problem, da diese Yachten von Ihrer Bauart mehr als 30 Tonnen haben und somit der SSS oder SHS für deutsche Staatbürger erforderlich war.
Die neue, klar definierte Längenbegrenzung bringt allen Kunden eine Rechtssicherheit, für die die Vereinigung Deutscher Charterunternehmen (www.vdc.de) lange und intensiv verhandelt hat.
Auszug aus dem Amtsblatt: (2) bis zum Inkrafttreten der in Absatz 1 genannten Verordnung Punkt 1. und 2. Artikel 80. Artikel 81 der Artikel 82. Verordnung über Boote und Yachten („Amtsblatt“ Nr. 27/2005, 57/2006, 80/2007, 3/2008, 18/2009, 56/2010, 97/2012, 137/2013, 18/2016, 72/2017, 8/2020) werden die Worte „30 BT“ durch die Worte „18 m“ ersetzt.
Der Kapitän des Schiffes, der Kapitän der Yacht oder die Person, die das Boot in der Republik Kroatien betreibt, muss über ein entsprechendes Zeugnis oder Befähigungszeugnis verfügen. Für Personen, die ausländische Boote führen, ist insbesondere vorgeschrieben, dass, wenn nach den nationalen Vorschriften des Staates, dessen Flagge das Schiff führt, die Befähigung nicht vorgeschrieben ist, sie nach den Vorschriften über die Befähigung zum Führen von Booten und Yachten unter kroatischer Flagge qualifiziert sein müssen.
Wir weisen aber ausdrücklich darauf hin, dass es sich um die rein rechtlichen Anforderungen handelt und Versicherungen oder Eigner höherwertige Scheine oder zusätzliche Erfahrungsnachweise verlangen dürfen. Im Zweifel, fragen Sie bei uns nach.
